Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kontaktadresse
livolt AG
Grenzstrasse 3b
6214 Schenkon
Schweiz
info@livolt.ch

Vertretungsberechtigte Personen
Die im Handelsregister eingetragenen Vertreter der livolt AG:
Marc Häfliger
Raffael Scheidegger

Handelsregistereintrag
Eingetragener Firmenname: livolt AG
Nummer: CHE‑488.931.359

Allgemeines
Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen der livolt AG und deren Kunden im Rahmen von Werkverträgen, Dienstleistungen oder dem Verkauf von Produkten (insbesondere Batteriespeichern und Zubehör). Sie gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

Grundlagen
Leistungen und Lieferungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik und gelten als konform mit geltenden schweizerischen Vorschriften und Normen.

Preise und Preiserhöhungen
– Preise sind grundsätzlich Festpreise in Schweizer Franken, exklusive MwSt.
– Nicht ausdrücklich inkludierte Nebenkosten trägt der Kunde.
– Änderungswünsche oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet (gemäss Angebot oder Aufwand).
– Bei Kostenerhöhungen wie Materialpreissteigerungen bleibt sich livolt AG einen Preisanpassungsanspruch vor.

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
– livolt AG kann Voraus- oder Akontozahlungen verlangen.
– Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
– Bei Verzug kann livolt AG eine Nachfrist setzen, Leistungen verweigern oder den Vertrag auflösen. Verzugszinsen und Kosten trägt der Kunde.
– Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben Liefergegenstände Eigentum der livolt AG. Der Kunde ermächtigt livolt AG, erforderliche Eintragungen zum Eigentumsvorbehalt vorzunehmen.

Ausführung
– Der Kunde sorgt für die erforderlichen Voraussetzungen, damit livolt AG ihre Leistungen ohne Hindernisse erbringen kann. Verzögerungen oder Zusatzkosten trägt der Kunde.
– Insbesondere bei Lieferung und Installation muss der Zugang sicher gewährleistet sein.

Haftung
– livolt AG haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
– Für einfache oder mittlere Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen.
– Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte sind ausgeschlossen.
– Für verdeckte Leitungen oder Substanzen wie Asbest übernimmt livolt AG keine Haftung.

Gewährleistung
– Für eigene werkvertragliche Leistungen gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Abnahme oder Inbetriebnahme, maximal jedoch 30 Monate nach Meldung der Abnahmebereitschaft.
– Für Produkte von Drittherstellern gilt allein deren Herstellergarantie; Ansprüche sind vom Kunden direkt an den Hersteller zu richten.
– Bei unsachgemässem Gebrauch, Fremdeingriff oder Elementarschäden erlischt jeglicher Anspruch.

Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Meldung der Abnahmebereitschaft oder Inbetriebnahme auf den Kunden über. Verzögerungen aus Kundenverantwortung führen ebenfalls zum Gefahrübergang.

Kundendaten
Kundendaten werden vertraulich behandelt und gemäss Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Geistiges Eigentum
Alle Schutzrechte – insbesondere an Plänen, Software, Dokumentationen – bleiben bei livolt AG oder Subunternehmern. Der Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Vertragszweck.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN‑Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Schenkon (Luzern).

Spezielle Bedingungen für den Verkauf von Batteriespeichern

Lieferumfang
Die Lieferung enthält nur das Batteriespeichersystem, wie es beschrieben wurde. Der Wechselrichter, die Installation und zusätzliche Geräte sind nicht im Preis enthalten, es sei denn, sie sind im Angebot ausdrücklich aufgeführt.

Inbetriebnahme & Installation
Der Kunde ist verantwortlich für eine geeignete Elektroinstallation, Netzanschluss sowie die Einhaltung aller baulichen und sicherheitstechnischen Vorgaben vor Ort.

Betriebsoptimierung & Datennutzung
livolt AG kann Funktionen zur Überwachung und Optimierung des Systems implementieren. Kundendaten hierzu werden vertraulich verarbeitet. Der Kunde stimmt zu, dass livolt AG diese Daten zur Verbesserung des Systems verwenden darf.

Sicherheit & Umweltbedingungen
Der Kunde stellt sicher, dass Aufstellungsort den Umweltbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit etc.) entspricht. Der Kunde trägt zusätzliche Kosten bei abweichenden Bedingungen oder erforderlichen Sondermassnahmen.

Stromspitzen-Management & Kostenoptimierung
livolt AG unterstützt bei der Einbindung in Lastmanagementsysteme (z. B. Peak-Shaving, Eigenverbrauchsoptimierung). Entscheidungen und Parameter trägt der Kunde nach Beratung.